Warum ist eine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) und den Sonderbedingungen notwendig?
Bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 war es möglich, Sie über relevante Veränderungen - etwa bei unseren Girokonten - mit einem zeitlichen Vorlauf von mind. zwei Monaten vor Wirksamwerden der Veränderung umfassend und transparent zu informieren. Wir durften Ihr Einverständnis voraussetzen, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprachen. Durch die Entscheidung vom BGH ist dies so zukünftig nicht mehr möglich.


Gilt das BGH-Urteil auch für die Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG?
Das Urteil erging gegen die Postbank. Das bedeutet, dass das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt nur die Postbank direkt binde. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in den Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen zumindest stark ähnelten, gehen wir davon aus, dass auch wir von dem Urteil betroffen sind.


Was ändert sich konkret?
Die wesentlichste Änderung wurde in den AGB´s unter Pkt. 12 Abs. 5 vorgenommen. Darin steht nun, dass die von der Bank angebotenen Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Entgelten nur wirksam werden, wenn der Kunde diese annimmt.


Was müssen Sie jetzt tun?
Um den Anforderungen, die sich für die Banken in Deutschland aus dem o.g. BGH-Urteil ergeben, gerecht zu werden, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu unseren aktuell geltenden Preisen und Bedingungen. Die Zustimmung stellt für uns die rechtliche Basis unserer weiteren gemeinsamen Geschäftsverbindung dar. Deren Fortführung auf Basis veralteter und uneinheitlicher Geschäftsbedingungen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, weshalb eine Zustimmung die Grundvoraussetzung für eine künftige Zusammenarbeit ist.