Betriebliche Altersvorsorge

Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt!

Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur die Hälfte. Denn Sie sparen Steuern und Sozialabgaben. Auszubildende, Teilzeitkräfte, Geschäftsführer und Angestellte mit zeitlich befristetem Vertrag haben übrigens auch Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.