In einer gut strukturierten Altersvorsorge darf ein Riester-Vertrag nicht fehlen. Durch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bietet Ihnen dieser Vorsorgebaustein ein hohes Maß an Individualität und Flexibilität. Einen besonderen Anreiz bietet die staatliche Förderung.
Riester-Rente
Altersvorsorge mit staatlicher Zulage
Optimal auf Sie abgestimmt
Sie sind bei der Auswahl Ihrer Riester-Rente flexibel, denn Sie bestimmen selbst die Anlageform: Fonds-Sparplan, Rentenversicherung, Bausparen oder Finanzieren mit Riester.
Wir erarbeiten gerne mit Ihnen gemeinsam eine Vorsorge-Lösung, die Ihren Wünschen entspricht!
Mit einem Fonds-Sparplan nutzen Sie die Chancen der internationalen Aktien- und Rentenmärkte. Ihre Einzahlungen sind dabei zu 100 % garantiert. Vom Staat erhalten Sie zudem attraktive Zulagen auf Ihre Altersvorsorge.
Auch Ihren Kindern können Sie mit dem Fondssparplan eine Grundlage für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge schaffen. Schon ab einer Sparrate von 33,- Euro pro Jahr ist der Abschluss eines Riestervertrages für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren möglich. Nimmt Ihr Nachwuchs später eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf, kann er dann auch von der attraktiven staatlichen Förderung profitieren.
Mit einer Rentenversicherung wissen Sie heute schon, mit wie viel Rente Sie sicher rechnen können. Die Riester-Rentenversicherung macht Ihre Vorsorge kalkulierbar und nutzt Zulagen und Steuervorteile.
Mit der Rentenversicherung entscheiden Sie sich für ein Förderprodukt mit lebenslang garantierter Rente. Außerdem werden Sie an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung beteiligt, womit sich Ihre Rentenleistung zusätzlich verbessert.
Dank des „Wohn-Riester“-Gesetzes können Sie auch mit einem Bausparvertrag die attraktiven staatlichen Zulagen erhalten. Unser Bausparvertrag für den Wohn-Riester berücksichtigt alle Vorgaben des Gesetzgebers für eine Förderung.
Mietfrei wohnen ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Mit einem Bauspar-Riester sichern Sie sich günstige und garantierte Darlehenszinsen und Sie zahlen niedrige Spar- und Tilgungsbeiträge. Auf Ihre Sparbeiträge zahlen Sie zudem keine Abgeltungsteuer.
Bei Berechtigung erhalten Sie die dreifache staatliche Förderung: Wohnungsbau-Prämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Riester-Zulage.
Eine Immobilie ist nach wie vor eine gute Altersvorsorge. Darlehensverträge für ein selbstgenutztes Eigenheim gehören mittlerweile ebenfalls zum geförderten Produktkreis der Riester-Rente.
Die gesamten Zulagen, die der Staat zur Förderung der privaten Altersvorsorge zur Verfügung stellt, können mit Abschluss dieser Riester-Variante direkt zur Rückzahlung des Immobilienkredits verwendet werden. Die direkte Einzahlung der jährlichen Riester-Förderung in den Riester-Darlehensvertrag bewirkt die schnellere Rückzahlung des Darlehens und eine erhebliche Einsparung von Kreditzinsen.
Neben den Zulagen können Sie auch steuerliche Vorteile über den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung geltend machen.
Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorge-Zulage ist, dass 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag gespart werden. Bei geringerer Einzahlung erhält der Sparer die Zulage anteilig. Wer kein Einkommen hat, kann sich aber bereits mit 60,- Euro Sparleistung im Jahr die Prämien sichern.
So fördert der Staat z. B. eine Familie mit zwei Kindern:
- Antragsteller: 175 €
- Ehepartner: 175 €
- 1. Kind: 185 € (vor dem 01.01.2008 geboren)
- 2. Kind: 300 € (nach dem 01.01.2008 geboren)
>> 835 € jährliche Zulage
Für junge Leute bis 25 Jahre gibt es zudem einen einmaligen Zulagenbonus von 200,- Euro!
Hier finden Sie verschiedene Rechner, mit denen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Altersvorsorge-Situation und mögliche Riester-Förderungen verschaffen können.