Zustimmung zu den AGB's und Sonderbedingungen

Ihr Handeln ist gefragt - bitte geben Sie uns Ihr Einverständnis!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) und Sonderbedingungen sind die Grundlage unserer gemeinsamen Geschäftsverbindung. Aus diesem Grund benötigen wir hierzu Ihre Zustimmung.

Wir haben außerdem die jährlich wiederkehrende gesetzliche Information zur Einlagensicherung für Sie beigefügt.