FAQ zum OnlineBanking
Fragen und Antworten
Sie haben Fragen zur Anmeldung im OnlineBanking, zu Funktionen oder zu unseren TAN-Verfahren? Wir helfen Ihnen gern weiter. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Sie haben Fragen zur Anmeldung im OnlineBanking, zu Funktionen oder zu unseren TAN-Verfahren? Wir helfen Ihnen gern weiter. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Öffnen Sie auf der Homepage Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG den Login-Zugang. Melden Sie sich dort mit Ihrem Alias und Ihrer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an. Drücken Sie dann auf „Anmelden”. Es öffnet sich das OnlineBanking.
Eine wichtige Zugangsvoraussetzung fürs OnlineBanking ist der VR-NetKey. Er ist Ihre persönliche Kennung, mit der Sie sich im OnlineBanking authentifizieren können. Dieser wird von Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG ausgegeben und besteht aus 5 bis 11 Ziffern. Diese Ziffernfolge können Sie gegen einen selbst gewählten Alias-Namen bzw. Benutzernamen austauschen.1 Damit verwalten Sie alle Online-Konten und -Depots mit nur einem Benutzernamen und der dazugehörigen PIN. Sie erhalten mindestens alle 90 Tage beim Login ins OnlineBanking die Aufforderung, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren.
Öffnen Sie die neue App „VR SecureGo plus“ auf Ihrem Smartphone und vergeben Sie einen Freigabecode.
Der Freigabecode ist kein Anmelde-Kennwort, sondern wird bei Freigabe für jede Transaktion (z. B. bei Freigabe einer Überweisung im OnlineBanking) abgefragt. Daher sollte der Freigabecode unbedingt mit Touch-ID oder Face-ID verknüpft werden (dies kann bei Vergabe des Freigabecodes angehakt werden). So müssen Sie bei Freigaben von Transaktionen nicht jedes Mal den Freigabecode eingeben – durch Touch-ID oder Face-ID wird Ihnen dieser Aufwand erspart.
Fügen Sie nun in der App „VR SecureGo plus“ eine neue Bankverbindung hinzu. Nun werden Sie aufgefordert den Aktivierungscode (welchen Sie per Post erhalten haben) einzugeben oder mit der Kamera des Smartphones abzuscannen.
Wichtiger Hinweis:
Um „VR SecureGo plus“ optimal nutzen zu können, empfehlen wir die Aktivierung von Push-Nachrichten für diese App.
Nach der Anmeldung im OnlineBanking landen Sie direkt auf Ihrer Startseite. Hier sehen Sie auf den ersten Blick eine Übersicht Ihrer Konten. Ihre Verträge mit Verbundpartnern wie zum Beispiel Schwäbisch Hall werden hier ebenfalls angezeigt.
Sie rufen die Umsatzanzeige auf, indem Sie in der Kontenübersicht auf das gewünschte Konto klicken. Alternativ können Sie auf den Pfeil neben dem Konto und dann auf das Umsätze-Icon klicken. Dort sehen Sie die Umsätze der letzten zwei Jahre.
Sie haben verschiedene Optionen. Ihre Einstellungen bleiben auch bei zukünftigen Aufrufen erhalten.
Option 1: Sortierung der Kontenanzeige festlegen
Klicken Sie auf den nach unten zeigenden Pfeil. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Darin können Sie die Kontenübersicht sortieren nach
Die gewählte Sortierung wird am ausgewählten Profil gespeichert und ist beim nächsten Login entsprechend wieder vorausgewählt.
Option 2: Sichtbarkeit und Kontenbezeichnung individuell festlegen
Klicken Sie dafür auf die drei untereinanderstehenden Punkte. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Darin können Sie verschiedene Einstellungen auswählen:
Ihr Postfach erreichen Sie mit einem einfachen Klick auf das Brief-Icon oben rechts. Dort können Sie alle Dokumente Ihrer Bank ansehen. Im Ordner „Dokumente” finden Sie zum Beispiel:
Klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag „Onlinezugang & Sicherheit”. Hier können Sie Ihren Alias anlegen und bearbeiten sowie Ihre PIN ändern.
Sie finden die Vollmachten, die Sie erteilt oder erhalten haben, im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag „Berechtigungen/Vollmachten”.
Sie finden Ihre Steuerdaten im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag „Steuern”. Hier finden Sie dann Ihre Freistellungsaufträge, hinterlegte Informationen zur Steuerdatenselbstauskunft, sofern vorhanden eine Nichtveranlagungsbescheinigung sowie die Informationen zu Ihren Kapitaleinkünften und gezahlten Steuern.
Sie können festlegen, ob Ihnen im OnlineBanking nur Ihr Geschäftskonto, nur Ihr privates Girokonto oder beide Konten angezeigt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
SRZ-Dateien, die beispielsweise der Beauftragung von Lohn-/Gehaltszahlungen dienen, können Sie im Menü „Banking & Verträge” unter dem Reiter „Aufträge” anzeigen lassen. Dort können Sie sich per Klick auf „Dateiverarbeitung” eingereichte SRZ-Dateien anzeigen lassen oder selbst Dateien hochladen und damit zum Beispiel SEPA-Überweisungen in Auftrag geben.
Freizugebende Aufträge finden Sie im Menü „Banking & Verträge” im Reiter „Aufträge”. Nach Klick auf „Auftragsfreigabe” sehen Sie unter dem Punkt „freizugebende Aufträge” alle Aufträge, die Sie noch freigeben müssen.
Im Menü „Banking & Verträge”, im Reiter „Aufträge” werden nach Klick auf „Auftragsfreigabe” unter „eingereichte Aufträge” alle von Ihnen eingereichte, noch freizugebenden Aufträge angezeigt. Dort können Sie auch Ihre eigene Freigabe zurücknehmen, falls sich ein Fehler bei der Erfassung eingeschlichen hat.
Um Ihre bisherigen Überweisungsvorlagen in das neue OnlineBanking zu importieren, gehen Sie im Menü „Banking & Verträge” auf den Reiter „Vorlagen”.
Hier wählen Sie die gewünschte Vorlage aus. Es öffnet sich die Übersicht der bereits bestehenden Vorlagen. Sie können hier über den Button „Vorlagen übertragen” Ihre bisherigen Überweisungs- oder Auslandsvorlagen hochladen.
Überweisungen lassen sich im Menü „Banking & Verträge” auf dem Reiter „Überweisung” ausführen. Dort stehen Ihnen folgende Überweisungsoptionen zur Verfügung:
Nachdem Sie eine Überweisung ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons „Als Vorlage speichern” eine Vorlage anlegen.
Daueraufträge lassen sich im Menü „Banking & Verträge” auf dem Reiter „Aufträge” einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen „Ansehen”, „Ändern”, „Aussetzen” und „Löschen" zur Verfügung.
Beim Einrichten einer Sammelüberweisung/Sammellastschrift können Sie mithilfe des Buttons „Posten aus Vorlagen hinzufügen” eine oder mehrere Vorlagen auswählen. Die einzelnen Posten lassen sich vor Ausführung des jeweiligen Auftrags bearbeiten. Sie können auch bei der Erfassung den Sammelauftrag als „wiederverwendbaren Entwurf“ kennzeichnen. So bleibt der Sammelauftrag auch nach Beauftragung als Entwurf erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder verwendet werden.
Sammelüberweisungen/Sammellastschriften können Sie im Menü „Banking & Verträge” auf dem Reiter „Aufträge” einsehen. Sie lassen sich auch auf den jeweiligen Reitern „Überweisung” bzw. „Lastschrift” aufrufen.
Überweisen Sie EUR-Zahlungen innerhalb der EU/EWR und ist Ihnen der IBAN bekannt?
Dann beauftragen Sie die Überweisung per „Überweisung/Umbuchung“! Sie erzeugen dadurch eine Sepa-Überweisung. Diese Zahlungsart ist innerhalb der EU bzw. dem EWR-Raum möglich und kostet nur einen Buchungsposten, sofern Ihr Kontomodell eine Bepreisung von Buchungsposten vorsieht. Der Überweisungsbetrag ist innerhalb eines Arbeitstages beim Empfänger.
Folgende EU- bzw. EWR-Staaten sind per Sepa-Überweisung erreichbar:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Gibraltar, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. (Stand zum 01.01.2021)
IBAN
Verwenden Sie immer die Internationale Kontonummer (IBAN = International Bank Account Number) des Empfängers. Sollten Sie keine IBAN erfassen, obwohl eine vorgeschrieben ist, kann es zu teuren Rückgaben kommen.
Währung (37)
Verwenden Sie für die Überweisung die Währung, die auf der Rechnung steht. In der Regel wird es die Landeswährung sein. Erfassen Sie einen EUR-Betrag, wird dieser im Land des Empfängers zum dortigen Kurs umgerechnet. Erfassen Sie den Auftrag in der Landeswährung, wird die Währung in Deutschland angekauft. Bei Währungen von Drittstaaten (z.B. Überweisung nach Schweiz in USD) ist nur die Ausführungsart Standard (= Swiftzahlung) möglich. Diese Zahlungen können Sie nicht über den Auslandsauftrag erfassen. Reichen Sie dazu einen beleghaften Auftrag bei uns ein.
Ausführungsart
Eilig verwenden Sie nur in wirklich eiligen Fällen. In der Regel reicht auch die normale Standardzahlung (= Swiftzahlung) aus. Der Gutschriftsbetrag ist auch ohne den Zusatz „Eilig“ normalerweise innerhalb von 2 - 5 Tagen beim Empfänger. Für Eilige Zahlungen wird Ihnen eine zusätzliche Gebühr lt. Preis- und Leistungsverzeichnis von derzeit 10 EUR belastet.
Masspayment-Überweisungen
Diese können Sie verwenden, wenn die Zahlung günstig sein soll und die Ausführung ein paar Tage dauern darf. Masspayment-Überweisungen müssen immer in der Landeswährung beauftragt werden und sind bei Zahlungen in die Schweiz, USA und Großbritannien möglich.
Standardüberweisung (= Swift)
Dies ist die Zahlungsart, die immer möglich ist, jedoch am teuersten ist. Für die Zahlung benötigen Sie neben der Kontonummer bzw. IBAN auch den BIC-Code der jeweiligen Empfängerbank. Sie können den BIC-Code über den Link http://www.swift.com/bsl/index.faces überprüfen bzw. suchen.
Weisungsschlüssel
Sie können alle angegebenen Weisungsschlüssel verwenden. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass Sie mit dem Weisungsschlüssel zusätzliche Gebühren auslösen, da der Auftrag nicht mehr automatisch an die Empfängerbank weitergeleitet werden kann. Diese „Non-STP-Gebühr“ beläuft sich derzeit auf 30 EUR.
Meldung der Zahlung lt. Außenwirtschaftsverordnung
Beträge ab EUR 12.500, die keine Erlöse aus Warengeschäften sind, sind i.d.R. gemäß Außenwirtschaftsverordnung meldepflichtig. Diese Zahlungen sind von Ihnen direkt mittels Internet AMS-Portal der Deutschen Bundesbank zu melden. Nähere Informationen erhalten Sie über die Hotline der Deutschen Bundesbank unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1234-111 oder über den Link https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/ams
Gebühren
Für eine Masspayment-Überweisung wird Ihnen bei Gebührenteilung bzw. Übernahme aller Kosten pro Auftrag 7,50 EUR in Rechnung gestellt. Als Richtwert für Standardzahlungen (= Swift) gelten bei Gebührenteilung folgende Gebührenbeträge:
1,5 ‰ vom Auftragswert - mind. 15,00 EUR / max. 200,00 EUR. Übernehmen Sie alle Kosten, kommen noch fremde Gebühren hinzu. In der Regel sind dies 25 EUR. Die genauen Preise und Bedingungen erfragen Sie bei unseren Ansprechpartnern.
Informationen zur Erfassung von Auslandsaufträgen im OnlineBanking
Bitte beachten Sie: Fehlerhafte Angaben und falsche Feldbelegung lösen meistens Mehrkosten oder Rückgaben aus.
Ansprechpartner der VR Bank Kempten-Oberallgäu eG
Sind Sie sich nicht sicher, ob und wie Sie den Zahlungsauftrag erfassen können, fragen Sie unsere Ansprechpartner:
Grundsätzlich gilt
Zahlungen in CHF
Lautet Ihre Rechnung auf CHF, ist eine kostengünstige Masspayment-Überweisung möglich (siehe Ausführungsart).
Zahlungen in EUR
Lautet Ihre Rechnung auf EUR, unterhält der Empfänger in der Regel ein EUR-Konto. Die günstigste Zahlungsart ist die SEPA-Überweisung (siehe oben). Nicht alle Banken in der Schweiz sind jedoch SEPA-fähig. Prüfen Sie zuerst unter dem Internetlink, ob die schweizerische Bank SEPA-Überweisungen entgegennimmt. Andernfalls ist eine Ausführung nur per Swift möglich.:
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/emz/sepa-clearer/scl-directory
Zahlungen an die UBS in EUR müssen mit einer speziellen Ausführungsart über die UBSWDEFF (Leitweg/Vermittlungsstelle/Feld 56) an die UBS in der Schweiz (Feld 57: Bank des Begünstigten) weitergeleitet werden. Reichen Sie dazu einen beleghaften Auftrag bei uns ein.
Grundsätzlich gilt
Zahlungen in USD
Lautet Ihre Rechnung auf USD, ist eine Masspayment-Überweisung möglich (siehe Abschnitt Ausführungsart). Wichtig ist dabei die 9-stellige FedACH-Routing-Number. Sie wird auf Rechnungen oft auch als ABA-Nummer oder nur Routing-Number bezeichnet. Verwenden Sie diese Routing-Number nur, wenn sie im FedACH-Verzeichnis enthalten ist.
https://www.frbservices.org/resources/routing-number-directory/index/html.
Zahlungen in EUR
Die EUR werden zum dortigen Kurs umgerechnet und in USD beim Empfänger gebucht. Sollen die EUR nicht umgerechnet werden, weil der Empfänger ein EUR-Konto unterhält, reichen Sie einen beleghaften Auftrag bei uns ein.
Grundsätzlich gilt
Zahlungen in GBP
Lautet Ihre Rechnung auf GBP, ist eine Masspayment-Überweisung möglich (siehe Abschnitt Ausführungsart). Es können Kontonummer oder IBAN angegeben werden. Zusätzlich ist der BIC-Code notwendig. Ist keine IBAN vorhanden ist die Bank im Langtext und der sechsstellige Bankcode anzugeben.
Zahlungen in EUR
Die EUR werden zum dortigen Kurs umgerechnet und in GBP beim Empfänger gebucht. Sollen die EUR nicht umgerechnet werden, weil der Empfänger ein EUR-Konto unterhält, reichen Sie einen beleghaften Auftrag bei uns ein.
Wenn Sie Ihren Onlinezugang sperren möchten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen und wählen den Eintrag „Onlinezugang & Sicherheit” aus. Klicken Sie dann auf „Onlinezugang sperren”. Auf der Folgeseite finden Sie Informationen dazu, wie sich der Onlinezugang sperren lässt.
Um Ihre TAN-Verfahren zu verwalten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen den Eintrag „Onlinezugang & Sicherheit” aus und dann „TAN-Verfahren”. Im Abschnitt „Sicherheitsverfahren” finden Sie die einzelnen Verwaltungsfunktionen zu den Sicherheitsverfahren. Die Verwaltungsfunktionen sind über das Pfeil-Icon rechts erreichbar.
Bei Aktionen, für die eine TAN-Bestätigung notwendig ist, wird Ihnen immer automatisch das zuletzt verwendete TAN-Verfahren angeboten. Wenn Sie mehrere Verfahren im Einsatz haben, können Sie das TAN-Verfahren während der Ausführung der Aktion jederzeit wechseln.
Mit unseren TAN-Verfahren erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte online direkt per OnlineBanking. Das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ist eine bewährte Methode, mit der Sie im OnlineBanking Aufträge wie zum Beispiel Überweisungen erteilen können. Und mit unserer TAN-App VR SecureGo plus erhalten Sie Ihre TAN ebenfalls sicher und bequem auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können auch mittels Drittanbietern auf Ihr Geschäftskonto zugreifen und diese beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt sind, dürfen Sie bei Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen Ihren VR-NetKey und Ihr Kennwort bzw. Ihre PIN sowie TAN verwenden.
1 Ihr Alias-Name muss aus mindestens 7 bis maximal 35 Zeichen bestehen und mindestens einen Buchstaben enthalten. Er sollte für Außenstehende schwer zu erraten sein, zum Beispiel „Sonnenuntergang1970” oder „Sonne_1970_online”.
2 In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden, zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.