OnlineBanking Login
Eine Frau sitzt mit Laptop im Garten, während ihr Sohn und ihr Mann Fußball spielen

FAQ zum OnlineBanking

Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zur Anmeldung im OnlineBanking, zu Funktionen oder zu unseren TAN-Verfahren? Wir helfen Ihnen gern weiter. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Freischaltung und Anmeldung

Wie melde ich mich im OnlineBanking an?

Öffnen Sie auf der Homepage Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG den Login-Zugang. Melden Sie sich dort mit Ihrem Alias und Ihrer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an. Drücken Sie dann auf „Anmelden”. Es öffnet sich das OnlineBanking.

Was ist der sogenannte VR-NetKey?

Eine wichtige Zugangsvoraussetzung fürs OnlineBanking ist der VR-NetKey. Er ist Ihre persönliche Kennung, mit der Sie sich im OnlineBanking authentifizieren können. Dieser wird von Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG ausgegeben und besteht aus 5 bis 11 Ziffern. Diese Ziffernfolge können Sie gegen einen selbst gewählten Alias-Namen bzw. Benutzernamen austauschen.1 Damit verwalten Sie alle Online-Konten und -Depots mit nur einem Benutzernamen und der dazugehörigen PIN.  Sie erhalten mindestens alle 90 Tage beim Login ins OnlineBanking die Aufforderung, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren.

Ablauf einer Erstanmeldung im OnlineBanking mit dem TAN-Verfahren "Smart-TAN photo"
  1. Klicken Sie bitte auf unserer Homepage "www.vrbank-ke-oa.de" rechts oben auf „OnlineBanking Login“.
  2. Danach melden Sie sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrer PIN an (beides erhalten Sie vorher von uns).
  3. Als nächstes werden Sie aufgefordert Ihre Erst-PIN-Änderung durchzuführen. Hierbei werden Ihnen im rechten Bildschirmbereich die "Regeln für die PIN" angzeigt.
  4. Vergeben Sie sich eine eigene PIN, welche Sie in Zukunft verwenden wollen. Die PIN muss zweimal eingegeben werden. Nach „Eingaben prüfen“ werden Sie aufgefordert diese PIN-Änderung mit einer TAN zu bestätigen.
  5. Wählen Sie nun unten beim Auswahlfeld "Sicherheitsverfahren" den Punkt "Sm@rt-TAN photo" aus!
  6. Jetzt wird Ihnen bei der TAN-Generierung eine Farbmatrix (in Form eines QR-Codes) angezeigt, welche Sie mit Ihrem Sm@rt-TAN photo Generator abfotografieren. Folgen Sie bitte den angezeigten Anweisungen auf Ihrem TAN-Generator und geben Sie anschließend die angezeigte TAN, in das vorgesehene Feld "TAN" ein.
  7. Nach der Eingabe der TAN wird Ihnen ein Bestätigungsfenster mit der erfolgreichen PIN-Änderung angezeigt. Gehen Sie anschließend auf "OK". Jetzt werden Sie aufgefordert sich erneut mit Ihrer geänderten PIN im OnlineBanking anzumelden.
Anleitung zur Anmeldung mit dem TAN-Verfahren "SecureGo plus"

Öffnen Sie die neue App „VR SecureGo plus“ auf Ihrem Smartphone und vergeben Sie einen Freigabecode.

Der Freigabecode ist kein Anmelde-Kennwort, sondern wird bei Freigabe für jede Transaktion (z. B. bei Freigabe einer Überweisung im OnlineBanking) abgefragt. Daher sollte der Freigabecode unbedingt mit Touch-ID oder Face-ID verknüpft werden (dies kann bei Vergabe des Freigabecodes angehakt werden). So müssen Sie bei Freigaben von Transaktionen nicht jedes Mal den Freigabecode eingeben – durch Touch-ID oder Face-ID wird Ihnen dieser Aufwand erspart.

Fügen Sie nun in der App „VR SecureGo plus“ eine neue Bankverbindung hinzu. Nun werden Sie aufgefordert den Aktivierungscode (welchen Sie per Post erhalten haben) einzugeben oder mit der Kamera des Smartphones abzuscannen.

 

Wichtiger Hinweis:

Um „VR SecureGo plus“ optimal nutzen zu können, empfehlen wir die Aktivierung von Push-Nachrichten für diese App.

Ablauf einer Erstanmeldung im OnlineBanking mit dem App-TAN-Verfahren "SecureGo plus"
  1. Klicken Sie bitte auf unserer Homepage "www.vrbank-ke-oa.de" rechts oben auf „OnlineBanking Login“.
  2. Danach melden Sie sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrer PIN an (beides erhalten Sie vorher von uns).
  3. Als nächstes werden Sie aufgefordert Ihre Erst-PIN-Änderung durchzuführen. Hierbei werden Ihnen im rechten Bildschirmbereich die "Regeln für die PIN" angzeigt.
  4. Um die Erst-PIN zu ändern, benötigen Sie nun Ihre installierte App „VR SecureGo plus“. Sie erhalten bei Erst-PIN-Änderung eine TAN (Transaktionsnummer) in der App „VR SecureGo plus“.
  5. Nach der Eingabe der TAN wird Ihnen ein Bestätigungsfenster mit der erfolgreichen PIN-Änderung angezeigt. Gehen Sie anschließend auf "OK". Jetzt werden Sie aufgefordert sich erneut mit Ihrer geänderten PIN im OnlineBanking anzumelden.

Funktionen und Nutzung

Wo finde ich eine Übersicht meiner Konten?

Nach der Anmeldung im OnlineBanking landen Sie direkt auf Ihrer Startseite. Hier sehen Sie auf den ersten Blick eine Übersicht Ihrer Konten. Ihre Verträge mit Verbundpartnern wie zum Beispiel Schwäbisch Hall werden hier ebenfalls angezeigt.

Wo sehe ich die Umsätze auf meinem Konto?

Sie rufen die Umsatzanzeige auf, indem Sie in der Kontenübersicht auf das gewünschte Konto klicken. Alternativ können Sie auf den Pfeil neben dem Konto und dann auf das Umsätze-Icon klicken. Dort sehen Sie die Umsätze der letzten zwei Jahre.

Wie kann ich die Übersicht meiner Konten an meine Bedürfnisse anpassen?

Sie haben verschiedene Optionen. Ihre Einstellungen bleiben auch bei zukünftigen Aufrufen erhalten.

Option 1: Sortierung der Kontenanzeige festlegen
Klicken Sie auf den nach unten zeigenden Pfeil. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Darin können Sie die Kontenübersicht sortieren nach

  • Finanzinstitut,
  • Kontoart,
  • Kontoinhaber,
  • persönlicher Ansicht.

Die gewählte Sortierung wird am ausgewählten Profil gespeichert und ist beim nächsten Login entsprechend wieder vorausgewählt.

Option 2: Sichtbarkeit und Kontenbezeichnung individuell festlegen
Klicken Sie dafür auf die drei untereinanderstehenden Punkte. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Darin können Sie verschiedene Einstellungen auswählen:

  • Kontenübersicht anpassen: Damit lassen sich ausgewählte Konten von der Anzeige in der Kontenübersicht ausschließen. Zudem können Sie die Reihenfolge der Konten individuell sortieren und eigene Gruppen anlegen, sobald Sie im Feld „Sortieren nach” den Wert „Persönliche Ansicht” ausgewählt haben.
  • Konto umbenennen: Damit können Sie die Bezeichnung Ihrer Konten ändern.
  • Externe Konten hinzufügen, löschen, verwalten, zuordnen und aktualisieren: Damit lassen sich Konten von anderen Banken in Ihrer Übersicht verwalten.
Wo finde ich mein Postfach mit den Kontoauszügen und Kontomitteilungen?

Ihr Postfach erreichen Sie mit einem einfachen Klick auf das Brief-Icon oben rechts. Dort können Sie alle Dokumente Ihrer Bank ansehen. Im Ordner „Dokumente” finden Sie zum Beispiel:

  • Mitteilungen Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG (Kontomitteilungen),
  • Kontoauszüge,
  • Wertpapiermitteilungen,
  • Kreditkarten-Umsatzaufstellungen.
Wie kann ich meinen Alias und meine PIN ändern?

Klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag „Onlinezugang & Sicherheit”. Hier können Sie Ihren Alias anlegen und bearbeiten sowie Ihre PIN ändern.

Wo sehe ich im OnlineBanking meine Vollmachten?

Sie finden die Vollmachten, die Sie erteilt oder erhalten haben, im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag „Berechtigungen/Vollmachten”.

Wo finde ich im OnlineBanking die Steuerdaten – zum Beispiel Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen?

Sie finden Ihre Steuerdaten im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag „Steuern”. Hier finden Sie dann Ihre Freistellungsaufträge, hinterlegte Informationen zur Steuerdatenselbstauskunft, sofern vorhanden eine Nichtveranlagungsbescheinigung sowie die Informationen zu Ihren Kapitaleinkünften und gezahlten Steuern.

Ich habe sowohl ein privates Girokonto als auch ein Geschäftskonto. Wie kann ich die Anzeige im OnlineBanking steuern?

Sie können festlegen, ob Ihnen im OnlineBanking nur Ihr Geschäftskonto, nur Ihr privates Girokonto oder beide Konten angezeigt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie klicken auf der OnlineBanking-Startseite unter „Herzlich willkommen!” auf den Link „Ihre Konten auf Basis des Profils: Business” oder Sie klicken auf „Ihre Konten auf Basis des Profils: Privat” bzw. „Ihre Konten auf Basis des Profils: Privat und Business”.
  2. Alternativ können Sie im persönlichen Bereich unter Ihrem Namen auf den Eintrag „Profilauswahl” klicken. In beiden Fällen können Sie auf der dann folgenden Seite die Konten auswählen, die Ihnen angezeigt werden sollen.
Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Wo finde ich per Rechenzentren eingereichte SEPA-Dateien (SRZ-Dateien)?

SRZ-Dateien, die beispielsweise der Beauftragung von Lohn-/Gehaltszahlungen dienen, können Sie im Menü „Banking & Verträge” unter dem Reiter „Aufträge” anzeigen lassen. Dort können Sie sich per Klick auf „Dateiverarbeitung” eingereichte SRZ-Dateien anzeigen lassen oder selbst Dateien hochladen und damit zum Beispiel SEPA-Überweisungen in Auftrag geben.

Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Wir arbeiten im 4-Augen-Prinzip. Wo finde ich vom Kollegen eingereichte Zahlungsaufträge, die ich noch freigeben muss?

Freizugebende Aufträge finden Sie im Menü „Banking & Verträge” im Reiter „Aufträge”. Nach Klick auf „Auftragsfreigabe” sehen Sie unter dem Punkt „freizugebende Aufträge” alle Aufträge, die Sie noch freigeben müssen.

Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Wir arbeiten im 4-Augen-Prinzip. Wo finde ich meine eingereichten Zahlungsaufträge, die noch vom Kollegen freizugeben sind?

Im Menü „Banking & Verträge”, im Reiter „Aufträge” werden nach Klick auf „Auftragsfreigabe” unter „eingereichte Aufträge” alle von Ihnen eingereichte, noch freizugebenden Aufträge angezeigt. Dort können Sie auch Ihre eigene Freigabe zurücknehmen, falls sich ein Fehler bei der Erfassung eingeschlichen hat.

Überweisung

Wo finde ich meine Überweisungsvorlagen aus dem bisherigen Online-Banking?

Um Ihre bisherigen Überweisungsvorlagen in das neue OnlineBanking zu importieren, gehen Sie im Menü „Banking & Verträge” auf den Reiter „Vorlagen”.
Hier wählen Sie die gewünschte Vorlage aus. Es öffnet sich die Übersicht der bereits bestehenden Vorlagen. Sie können hier über den Button „Vorlagen übertragen” Ihre bisherigen Überweisungs- oder Auslandsvorlagen hochladen.

  • Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Sie finden dort auch Auslands- oder Lastschriftvorlagen.
Wie kann ich eine Überweisung durchführen?

Überweisungen lassen sich im Menü „Banking & Verträge” auf dem Reiter „Überweisung” ausführen. Dort stehen Ihnen folgende Überweisungsoptionen zur Verfügung:

  • Inland/SEPA,
  • Dauerauftrag,
  • Ausland.
  • Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Sie finden dort auch die Option „Sammelüberweisung” sowie Auslands- oder Lastschriftvorlagen.
Wie kann ich eine ausgeführte Überweisung als Vorlage abspeichern?

Nachdem Sie eine Überweisung ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons „Als Vorlage speichern” eine Vorlage anlegen.

  • Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Dies gilt auch für Auslandsüberweisungen und Lastschriften.
Wo finde ich meine Daueraufträge?

Daueraufträge lassen sich im Menü „Banking & Verträge” auf dem Reiter „Aufträge” einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen „Ansehen”, „Ändern”, „Aussetzen” und „Löschen" zur Verfügung.

  • Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Dies gilt auch für Dauerlastschriften (außer „Aussetzen”).
Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Wie kann ich eine Sammelüberweisung/Sammellastschrift aus Vorlagen erfassen?

Beim Einrichten einer Sammelüberweisung/Sammellastschrift können Sie mithilfe des Buttons „Posten aus Vorlagen hinzufügen” eine oder mehrere Vorlagen auswählen. Die einzelnen Posten lassen sich vor Ausführung des jeweiligen Auftrags bearbeiten. Sie können auch bei der Erfassung den Sammelauftrag als „wiederverwendbaren Entwurf“ kennzeichnen. So bleibt der Sammelauftrag auch nach Beauftragung als Entwurf erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder verwendet werden.

Extra für Firmenkundinnen und -kunden: Wo kann ich meine angefangenen Sammelüberweisungen/Sammellastschriften weiterbearbeiten?

Sammelüberweisungen/Sammellastschriften können Sie im Menü „Banking & Verträge” auf dem Reiter „Aufträge” einsehen. Sie lassen sich auch auf den jeweiligen Reitern „Überweisung” bzw. „Lastschrift” aufrufen.

Auslandszahlungen - Anleitung und Hinweise

Überweisen Sie EUR-Zahlungen innerhalb der EU/EWR und ist Ihnen der IBAN bekannt?

Dann beauftragen Sie die Überweisung per „Überweisung/Umbuchung“! Sie erzeugen dadurch eine Sepa-Überweisung. Diese Zahlungsart ist innerhalb der EU bzw. dem EWR-Raum möglich und kostet nur einen Buchungsposten, sofern Ihr Kontomodell eine Bepreisung von Buchungsposten vorsieht. Der Überweisungsbetrag ist innerhalb eines Arbeitstages beim Empfänger.

Folgende EU- bzw. EWR-Staaten sind per Sepa-Überweisung erreichbar:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Gibraltar, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. (Stand zum 01.01.2021)

IBAN

Verwenden Sie immer die Internationale Kontonummer (IBAN = International Bank Account Number) des Empfängers. Sollten Sie keine IBAN erfassen, obwohl eine vorgeschrieben ist, kann es zu teuren Rückgaben kommen.

 

Währung (37)

Verwenden Sie für die Überweisung die Währung, die auf der Rechnung steht. In der Regel wird es die Landeswährung sein. Erfassen Sie einen EUR-Betrag, wird dieser im Land des Empfängers zum dortigen Kurs umgerechnet. Erfassen Sie den Auftrag in der Landeswährung, wird die Währung in Deutschland angekauft. Bei Währungen von Drittstaaten (z.B. Überweisung nach Schweiz in USD) ist nur die Ausführungsart Standard (= Swiftzahlung) möglich. Diese Zahlungen können Sie nicht über den Auslandsauftrag erfassen. Reichen Sie dazu einen beleghaften Auftrag bei uns ein.

 

Ausführungsart

Eilig verwenden Sie nur in wirklich eiligen Fällen. In der Regel reicht auch die normale Standardzahlung (= Swiftzahlung) aus. Der Gutschriftsbetrag ist auch ohne den Zusatz „Eilig“ normalerweise innerhalb von 2 - 5 Tagen beim Empfänger. Für Eilige Zahlungen wird Ihnen eine zusätzliche Gebühr lt. Preis- und Leistungsverzeichnis von derzeit 10 EUR belastet.

 

Masspayment-Überweisungen

Diese können Sie verwenden, wenn die Zahlung günstig sein soll und die Ausführung ein paar Tage dauern darf. Masspayment-Überweisungen müssen immer in der Landeswährung beauftragt werden und sind bei Zahlungen in die Schweiz, USA und Großbritannien möglich.

 

Standardüberweisung (= Swift)

Dies ist die Zahlungsart, die immer möglich ist, jedoch am teuersten ist. Für die Zahlung benötigen Sie neben der Kontonummer bzw. IBAN auch den BIC-Code der jeweiligen Empfängerbank. Sie können den BIC-Code über den Link http://www.swift.com/bsl/index.faces überprüfen bzw. suchen.

 

Weisungsschlüssel

Sie können alle angegebenen Weisungsschlüssel verwenden. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass Sie mit dem Weisungsschlüssel zusätzliche Gebühren auslösen, da der Auftrag nicht mehr automatisch an die Empfängerbank weitergeleitet werden kann. Diese „Non-STP-Gebühr“ beläuft sich derzeit auf 30 EUR. 

 

Meldung der Zahlung lt. Außenwirtschaftsverordnung

Beträge ab EUR 12.500, die keine Erlöse aus Warengeschäften sind, sind i.d.R. gemäß Außenwirtschaftsverordnung meldepflichtig. Diese Zahlungen sind von Ihnen direkt mittels Internet AMS-Portal der Deutschen Bundesbank zu melden. Nähere Informationen erhalten Sie über die Hotline der Deutschen Bundesbank unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1234-111 oder über den Link https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/ams

 

Gebühren

Für eine Masspayment-Überweisung wird Ihnen bei Gebührenteilung bzw. Übernahme aller Kosten pro Auftrag 7,50 EUR in Rechnung gestellt. Als Richtwert für Standardzahlungen (= Swift) gelten bei Gebührenteilung folgende Gebührenbeträge:

1,5 ‰ vom Auftragswert - mind. 15,00 EUR / max. 200,00 EUR. Übernehmen Sie alle Kosten, kommen noch fremde Gebühren hinzu. In der Regel sind dies 25 EUR. Die genauen Preise und Bedingungen erfragen Sie bei unseren Ansprechpartnern.

 

Informationen zur Erfassung von Auslandsaufträgen im OnlineBanking

Bitte beachten Sie: Fehlerhafte Angaben und falsche Feldbelegung lösen meistens Mehrkosten oder Rückgaben aus.

 

Ansprechpartner der VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

Sind Sie sich nicht sicher, ob und wie Sie den Zahlungsauftrag erfassen können, fragen Sie unsere Ansprechpartner:

  • Pamela Plappert: 0831 25389-745
  • Irene Linnartz: 0831 25389-744
Auslandszahlungen - in die Schweiz bzw. Lichtenstein

Grundsätzlich gilt

  • keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr
  • Landeswährung ist CHF
  • Sepa-, Masspayment- und Swiftzahlungen sind möglich

Zahlungen in CHF

Lautet Ihre Rechnung auf CHF, ist eine kostengünstige Masspayment-Überweisung möglich (siehe Ausführungsart).

 

Zahlungen in EUR

Lautet Ihre Rechnung auf EUR, unterhält der Empfänger in der Regel ein EUR-Konto. Die günstigste Zahlungsart ist die SEPA-Überweisung (siehe oben). Nicht alle Banken in der Schweiz sind jedoch SEPA-fähig. Prüfen Sie zuerst unter dem Internetlink, ob die schweizerische Bank SEPA-Überweisungen entgegennimmt. Andernfalls ist eine Ausführung nur per Swift möglich.: 

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/emz/sepa-clearer/scl-directory

 

Zahlungen an die UBS in EUR müssen mit einer speziellen Ausführungsart über die UBSWDEFF (Leitweg/Vermittlungsstelle/Feld 56) an die UBS in der Schweiz (Feld 57: Bank des Begünstigten) weitergeleitet werden. Reichen Sie dazu einen beleghaften Auftrag bei uns ein.

Auslandszahlungen - in die USA

Grundsätzlich gilt

  • keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr
  • Landeswährung ist USD
  • Masspayment und Swiftzahlungen sind möglich

 

Zahlungen in USD

Lautet Ihre Rechnung auf USD, ist eine Masspayment-Überweisung möglich (siehe Abschnitt Ausführungsart). Wichtig ist dabei die 9-stellige FedACH-Routing-Number. Sie wird auf Rechnungen oft auch als ABA-Nummer oder nur Routing-Number bezeichnet. Verwenden Sie diese Routing-Number nur, wenn sie im FedACH-Verzeichnis enthalten ist.

https://www.frbservices.org/resources/routing-number-directory/index/html.

 

Zahlungen in EUR

Die EUR werden zum dortigen Kurs umgerechnet und in USD beim Empfänger gebucht. Sollen die EUR nicht umgerechnet werden, weil der Empfänger ein EUR-Konto unterhält, reichen Sie einen beleghaften Auftrag bei uns ein.

Auslandszahlungen - nach Großbritannien

Grundsätzlich gilt

  • keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr
  • Landeswährung ist GBP
  • Sepa-Zahlung ist für EUR-Zahlungen möglich
  • Masspayment ist für maximal 180.000,00 GBP möglich
  • Swiftzahlungen sind unbegrenzt möglich

 

Zahlungen in GBP

Lautet Ihre Rechnung auf GBP, ist eine Masspayment-Überweisung möglich (siehe Abschnitt Ausführungsart). Es können Kontonummer oder IBAN angegeben werden. Zusätzlich ist der BIC-Code notwendig. Ist keine IBAN vorhanden ist die Bank im Langtext und der sechsstellige Bankcode anzugeben.

 

Zahlungen in EUR

Die EUR werden zum dortigen Kurs umgerechnet und in GBP beim Empfänger gebucht. Sollen die EUR nicht umgerechnet werden, weil der Empfänger ein EUR-Konto unterhält, reichen Sie einen beleghaften Auftrag bei uns ein.

Sicherheitsverfahren

Wie kann ich meinen Onlinezugang sperren?

Wenn Sie Ihren Onlinezugang sperren möchten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen und wählen den Eintrag „Onlinezugang & Sicherheit” aus. Klicken Sie dann auf „Onlinezugang sperren”. Auf der Folgeseite finden Sie Informationen dazu, wie sich der Onlinezugang sperren lässt.

Wie verwalte ich im OnlineBanking meine TAN-Verfahren?

Um Ihre TAN-Verfahren zu verwalten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen den Eintrag „Onlinezugang & Sicherheit” aus und dann „TAN-Verfahren”. Im Abschnitt „Sicherheitsverfahren” finden Sie die einzelnen Verwaltungsfunktionen zu den Sicherheitsverfahren. Die Verwaltungsfunktionen sind über das Pfeil-Icon rechts erreichbar.

Wo kann ich mein bevorzugtes TAN-Verfahren einstellen?

Bei Aktionen, für die eine TAN-Bestätigung notwendig ist, wird Ihnen immer automatisch das zuletzt verwendete TAN-Verfahren angeboten. Wenn Sie mehrere Verfahren im Einsatz haben, können Sie das TAN-Verfahren während der Ausführung der Aktion jederzeit wechseln.

Welche Änderungen bzw. Neuerungen gibt es durch die PSD2?
  • Beim Login ins OnlineBanking müssen Sie sich mindestens alle 90 Tage mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren.2
  • Beim Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, müssen Sie sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren.
  • Sie können Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
  • Sie dürfen Ihre Authentifizierungselemente, zum Beispiel Ihren VR-NetKey und Ihr Kennwort bzw. Ihre PIN und TAN, bei einem von Ihnen ausgewählten Drittanbieter verwenden.
  • Sie können Drittanbietern im OnlineBanking unter „Persönliches Profil > Zustimmungsmanagement > Zugriffe auf Ihre Konten > Verfügbarkeitsabfrage hinzufügen” die Erlaubnis erteilen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG anzufragen, ob der Kaufbetrag auf dem Konto verfügbar ist.
  • Mit der Zugriffsverwaltung im OnlineBanking im Bereich „Persönliches Profil > Zustimmungsmanagement > Zugriffe auf Ihre Konten” können Sie jederzeit kontrollieren, welche Drittanbieter Sie berechtigt und welche Zahlungen diese durchgeführt.
  • Die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im OnlineBanking beträgt 5 Minuten.
Welche TAN-Verfahren werden für das OnlineBanking angeboten?

Mit unseren TAN-Verfahren erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte online direkt per OnlineBanking. Das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ist eine bewährte Methode, mit der Sie im OnlineBanking Aufträge wie zum Beispiel Überweisungen erteilen können. Und mit unserer TAN-App VR SecureGo plus erhalten Sie Ihre TAN ebenfalls sicher und bequem auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können auch mittels Drittanbietern auf Ihr Geschäftskonto zugreifen und diese beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt sind, dürfen Sie bei Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen Ihren VR-NetKey und Ihr Kennwort bzw. Ihre PIN sowie TAN verwenden.

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1 Ihr Alias-Name muss aus mindestens 7 bis maximal 35 Zeichen bestehen und mindestens einen Buchstaben enthalten. Er sollte für Außenstehende schwer zu erraten sein, zum Beispiel „Sonnenuntergang1970” oder „Sonne_1970_online”.

2 In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden, zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.