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Betriebsbedingungen Hüpfburg

Hüpfburg VR Bank Kempten-Oberallgäu eG
Maße: 5,2 x 6,9 x 4,8 Meter, Gewicht: 125 kg

Abholung bzw. Rückgabe nach individueller Rücksprache mit den Vor- und Nachmietern.

  • Während des Einsatzes müssen immer zwei Aufsichtspersonen anwesend sein. Die Aufsichtspflicht und Verkehrswegsicherung liegt beim Ausleiher. Die Gefährdung Dritter ist zu vermeiden.
  • Zum Aufstellen, Abbauen und Verladen der Hüpfburg werden für einige Minuten vier bis fünf kräftige Hilfskräfte benötigt. Die reine Aufblaszeit beträgt etwa fünf Minuten. Zum Betrieb wird für beide Gebläse eine Stromzufuhr mit 220 Volt benötigt.
  • Geben Sie die Burg erst zur Benutzung frei, wenn der gesamte Hohlkörper vollständig prall mit Luft gefüllt ist. Vor dem Abschalten des Gerätes müssen alle Kinder die Burg verlassen haben, ansonsten besteht durch das Durchhüpfen auf den Boden Verletzungsgefahr. Achten Sie immer darauf, dass Unbefugte nicht den Stecker für das Dauergebläse herausziehen können.
  • Vermeiden Sie das Besteigen der Außenwände, um Stürze von Kindern nach außen zu verhindern.
  • Zur Vermeidung mutwilliger Beschädigung der Außenseiten der Hüpfburg, zur Vermeidung von Unfällen durch Anspringen der Außenwände und zur Abgrenzung des Elektrogebläses empfehlen wir, die Außenwände durch ein im Abstand von etwa 2 Metern gespanntes Seil einzugrenzen. Außerhalb dieser Fläche sollte auch rundum noch entsprechend Platz frei gelassen werden. Vor und hinter die Burg legen Sie bitte die beiliegenden Planen.
  • Bei Regen und unsicherer Witterung muss die Hüpfburg abgebaut, bzw. darf gar nicht erst aufgebaut werden. Nach Ablassen der Luft muss die Hülle einmal halb übereinander geschlagen werden, damit die Hüpffläche nicht nass wird. Die Hüpfburg ist auf jeden Fall in trockenem Zustand abzuliefern. Falls die Hüpfburg nass oder verschmutzt abgegeben wird, ist dies zu melden (Formular im Anhang zu den Betriebsbedingungen bitte ausgefüllt an marketing@vrbank-ke-oa.de schicken)
    Falls das Säubern nicht vom Veranstalter übernommen werden kann, ist der dafür entstehende Aufwand, mindestens jedoch 100 Euro, an die Bank zu bezahlen. Der Betrag ist auch dann noch fällig, falls erst der nächste Veranstalter unmittelbar beim Aufbau der Hüpfburg feststellt, dass die Hüpfburg nicht trocken oder sauber ist.
  • Um Verschmutzungen und Beschädigungen der Hüpffläche zu vermeiden, darf die Burg nur ohne Schuhe betreten werden. Zum Aus- und Anziehen der Schuhe liegt vor der Ein- und Ausstiegseite eine Plane. 
  • Bitte achten Sie beim Aus- und Einladen der Hüpfburg darauf, dass der Deckel des Anhängers sicher eingerastet ist, damit dieser nicht unvermittelt herunterfällt. Am besten funktioniert das Laden des Anhängers, wenn dieser am Zugfahrzeug befestigt ist, da dann ein Wegrollen des Anhängers vermieden wird. Der Standort sollte ebenerdig und ohne spitzen Bodenbelag sein.
  • Abholung und Übergabe:
    Jeder Veranstalter muss sich selbstständig über die Homepage der VR Bank über die Modalitäten zur Abholung und Übergaben an weitere Mieter informieren. Hierfür ist auf unserer Homepage ein aktueller Reservierungskalender mit Telefonnummern der Mieter im Bereich „Wir für Sie“ gepflegt.
    Hinweis: Mit Versand der Reservierungs-Anfrage (Online-Formular) werden diese Betriebsbedingungen vom jeweiligen Veranstalter anerkannt. Die reservierende Person ist mit der Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten auf der Homepage der VR Bank Kempten-Oberallgäu eG einverstanden.
  • Versicherungen:
    Für den Anhänger besteht eine Haftpflichtversicherung mit Teilkasko ohne Selbstbeteiligung. Alle Teilkaskoschäden wie z.B. Diebstahl des Anhängers sind dadurch abgedeckt.
    Das Transportrisiko für die Hüpfburg ist ebenfalls über die Bank versichert. Im Falle eines Diebstahles muss der Mieter einen Selbstbehalt in Höhe von 20% bezahlen, wenn die Hüpfburg nicht im Anhänger gelagert oder der Anhänger nicht in einer verschlossenen Einzelgarage oder einem abgeschlossenen Hofraum abgestellt wurde.

    Haftungsansprüche zwischen Bank und Mieter
    Seitens der VR Bank besteht außerdem eine Haftpflichtversicherung für die Hüpfburg. Regressansprüche gegenüber der Bank aus Unfällen und Verletzungen durch den Betrieb der Hüpfburg sind damit abgedeckt.

    Haftungsansprüche zwischen Mieter und Benutzer
    Trotzdem muss der Veranstalter eine „Haftpflichtversicherung für eine einmalige Veranstaltung“ abschließen, um Schadensersatzansprüche im Rahmen der Veranstaltung abzusichern. Eine solche Versicherung kann in unserem Haus abgeschlossen werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger mit der Hüpfburg an den nächsten Benutzer zu übergeben oder am Ende der Saison in das Winterquartier zu bringen.
  • Bereits vorhandene oder eingetretene Schäden an der Burg sind der VR Bank umgehend zu melden. Reparaturkosten für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen gehen zu Lasten des Veranstalters.
  • Im Online-Reservierungskalender ist ersichtlich, wer die Hüpfburg an welchem Termin ausgeliehen hat und wann folglich eine Übergabe erforderlich ist. Das Risiko für Beschädigungen und Verschmutzungen der Hüpfburg geht bei der Übergabe auf den entgegennehmenden Veranstalter über. Bitte prüfen Sie bei der Übergabe, ob die Hüpfburg trocken, sauber und soweit erkennbar intakt ist.

Schadensmeldung Hüpfburg und Anhänger

Bite melden Sie alle Mängel umgehend an marketing@vrbank-ke-oa.de

Folgende Informationen müssen enthalten sein: 

  • Wo wurde ein Mangel festgestellt? (Hüpfburg oder Transport-Anhänger)
  • Art des Mangels
  • Bestand der Mangel bereits bei der Übergabe?
  • Informationen zum Schaden-Melder (Name, Kontaktdaten, Verein bzw. Firma)