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Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

Festgeld-Trio

Legen Sie einfach dreifach an. Mit dem Festgeld-Trio bei Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG legen Sie Ihr Erspartes zu attraktiven Festzinsen an und behalten trotzdem finanzielle Flexibilität

Festgeld-Trio eröffnen lassen

    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Hohe Flexibilität

    Jedes Jahr ein Drittel der Anlagesumme verfügbar.

    Sicher

    Es gibt es kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld-Trio an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1

    Beim Festgeld-Trio erfolgt eine gleichmäßige Aufteilung der Anlagesumme auf drei Festgelder mit 1-, 2- und 3-jähriger Laufzeit. Sie profitieren somit von einer hohen Flexibilität denn jedes Jahr ist ein Drittel der Anlagesumme verfügbar.

    Konditionen für das Festgeld-Trio Ihrer VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

    Mindestanlagebetrag 5.000 EUR

    Stand: Mai 2025
    Laufzeit in JahrenFestzinssatz p. a.
    Festgeld 1 Jahr1,15 %
    Festgeld 2 Jahre1,55 %
    Festgeld 3 Jahre1,80 %

     

    Es erfolgt eine gleichmäßige Aufteilung der Anlagesumme auf drei Festgelder mit 1-, 2- und 3-jähriger Laufzeit.

    Die Zinssätze gelten pro Jahr für das jeweilige Gesamtguthaben.

    Bei einer Geldanlage sind neben der Laufzeit und dem Zinssatz oftmals weitere Kriterien wichtig, wie bspw. Nachhaltigkeit,  Zinsanpassung, vorzeitige Verfügungsmöglichkeiten, steuerliche Auswirkungen uvm.

    Im persönlichen Beratungsgespräch verfügen wir deshalb über ein wesentlich größeres Produktangebot als das hier dargestellte Bankprodukt.

    Grafik zur Aufteilung der Anlagesumme auf 3 Festgelder

    So funktioniert's

    Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das Festgeldkonto direkt online beantragen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

    Sie haben noch kein Konto bei uns?

    Um dieses Angebot und alle Vorteile nutzen zu können, brauchen Sie ein Konto bei uns. Eröffnen Sie Ihr Konto hier direkt online.

    Jetzt Konto eröffnen

    Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

    Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

    Tagesgeld

    • Geld zwischenparken
    • Flexibel verfügen
    • Kein Kursrisiko
    Mehr erfahren

    Fondssparplan

    • Sparziel erreichen
    • Ab 25 Euro monatlich
    • Jederzeit verfügbar
    Mehr erfahren

    Wertpapiersparplan

    • Vermögen aufbauen
    • Ab 10 Euro monatlich
    • Große Fondspalette
    Mehr erfahren

    FAQ zum Festgeld

    Kann ich das Festgeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag